Empfehlung zu Tragen der Masken im Unterricht
Grundsätzlich gilt für SchülerInnen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin, zum Beispiel auf den Gängen und Fluren und in der Fünf-Minuten-Pause.
Für den Unterricht allerdings wurde die Verpflichtung zum Tragen einer Maske aufgehoben, zugleich ist es aber zulässig, dort weiterhin eine Maske zu tragen. Die Unterrichtsstunde stellt also eine „Grauzone“ dar, in der zurzeit beides möglich ist.
Ich habe mich frühzeitig klar geäußert und eine Empfehlung zum Tragen einer Maske ausgesprochen und möchte Ihnen in dieser Mail einmal darlegen, warum ich dies getan habe.
Nach den Schulschließungen im vergangenen Schuljahr 2019-2020 wurde klar, dass eine langfristige Strategie im Umgang mit der Bedrohung durch COVD-19 darin bestehen muss, dass wir einerseits unser Leben so gut wie möglich weiterhin führen wollen, aber andererseits zugleich die Infektionsgefahr minimieren müssen. Virologen sprechen hierbei von einem Anpassungsprozess, den wir alle durchlaufen, wenn wir immer besser versuchen wollen, unsere Lebensnormalität zu bewahren und zugleich sicher vor Ansteckungen sein wollen. Der Chef-Virologe der Berliner Charité, Prof. Dr. Drosten nannte dies bildlich gesprochen den „Tanz mit dem „Tiger“.
Beim Schulstart am 12.08.2020 war zunächst ein Akzent auf die Sicherheit gelegt worden, indem das MSB Masken für den Unterricht verbindlich vorgeschrieben hatte. Das Tragen einer Maske war für alle neu und stellte in den heißen Sommertagen sicherlich einen anstrengenden Lernprozess dar. Allmählich wurde die „Maske“ für uns zu einer Gewohnheit. Ich möchte an dieser Stelle einmal allen Mitgliedern der Schulgemeinde ausdrücklich für die Disziplin danken, denn das Maskentragen wurde vorbildlich praktiziert und es war ein Lernprozess, dem wir viel Positives verdanken: Die Infektionsgefahr wurde gemindert, die Zahl der Schulschließungen hielt sich landesweit in Grenzen.
Das Aufheben der Maskenpflicht im Unterricht ab dem 01.09. ist als weiterer Schritt im Anpassungsprozess zu verstehen, den wir in der Pandemie durchlaufen. Dabei bewahren wir Positives aus den vorausgegangenen Erfahrungen und vertrauten Gewohnheiten, wozu auch das Tragen einer Maske im Unterricht zählt. Dieser Anpassungsprozess führte uns zu einer genaueren Betrachtungsweise und einem differenzierteren Umgang mit dem Corona-Virus.
Beispielsweise war es bis zum 01.09. auch in sehr großen und gut belüfteten Räumen SchülerInnen strikt verboten, die Maske abzunehmen. Es ist sinnvoll, dass dies nun möglich ist. Beispielsweise ist es SchülerInnen sehr wohl zuzumuten, eine Maske zu tragen, wenn sie im Unterricht einen Film ansehen. Andererseits ist das Abnehmen einer Maske zum Beispiel im Englischunterricht sehr sinnvoll, um die Aussprache zu lehren und zu lernen.
Unterrichtliche Situationen können in ihrer Unterschiedlichkeit vor allem von den Lehrkräften beurteilt werden und diese können situativ am besten entscheiden, ob das Tragen einer Maske zumutbar und sinnvoll ist oder nicht. Hier, im Unterrichtsraum, findet der „Tanz mit dem Tiger“ statt. Und um diesen erfolgreich zu „tanzen“, sollten die positiven Gewohnheiten, die wir beim Tragen einer Maske erworben haben, ebenso genutzt werden wie die Möglichkeiten, die die Lockerung der Maskenpflicht nun bietet.
Die Mitteilung des MSB zur Lockerung der Maskenpflicht wurde in meiner Wahrnehmung leider oft so interpretiert, als hätten Masken nun plötzlich im Unterricht ihre Bedeutung verloren. Wenn wir dies so gesehen hätten, wären zugleich aber auch wertvolle Erfahrungen und Gewohnheiten verloren gegangen, Gewohnheiten, die wir alle aber benötigen werden, wenn die Pandemie noch Monate oder Jahre andauern sollte.
Aus diesem Anlass habe ich mich am 01.09.2020 dazu entschieden, die wertvollen Erfahrungen und Gewohnheiten aus einem vorausgegangenen Schritt unseres Anpassungsprozesses zu bewahren und habe eine Empfehlung zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Diese Empfehlung hat für mich nach wie vor Gültigkeit.
Sicherlich gibt die Lockerung der Maskenpflicht viel Anlass zu Gesprächen und Diskussionen. Wenn ich Ihnen hierzu einen Rat geben darf, dann diesen, dass Sie möglichst bei Gesprächen von Polarisierungen im Sinne von „pauschal dafür“ und „ pauschal dagegen“ absehen sollten und stattdessen bitte den Maskengebrauch differenziert nach der jeweiligen Unterrichtssituation betrachten und bewerten.
Ich weise abschließend darauf hin, dass das Tragen von Masken auf den Fluren vorgeschrieben ist und dass Verstöße dagegen weiterhin konsequent bestraft werden.
Falls Sie Rückfragen oder Anregungen haben sollten, teilen Sie diese bitte Ihren Klassenpflegschaftsvorsitzenden/ Jahrgangsstufenpflegschaftsvorsitzenden mit, die ich am Donnerstag, den 10.09. anlässlich der ersten Schulpflegschaftssitzung treffen werde.
Weitere Hinweise
- iPads für SchülerInnen können nach wie vor am Görres ausgeliehen werden. Bitte stellen Sie mit dem entsprechenden Vordruck Ihren Antrag bei der Schule.
- Bitte sprechen Sie mit Ihnen SuS darüber, dass der Vorrat an Masken, die das Sekretariat für Notfälle ausgibt, stark geschrumpft ist. SuS, die ohne MNB morgens in der Schule erscheinen, müssen damit rechnen, dass sie wieder nach Hause geschickt werden, um sich dort eine Maske zu holen. Grundsätzlich sollen SuS immer täglich mehrere Masken bei sich haben.
- Bitte schicken Sie Ihr Kind nur gesund zur Schule. Im Anhang habe ich Ihnen eine Handreichung mitgeschickt, die Ihnen Verhaltenssicherheit gibt.
- Die SchülerInnen betreten ab 08:10h die Schule. Die ab dem 12.08. geltende Regelung, die Schule schon ab 08:05h betreten zu dürfen, ist nicht mehr gültig.
Für telefonische Anfragen im Sekretariat bitte ich Sie herzlich, folgende Punkte zu beachten:
- Wenn Sie im Laufe des Tages Ihrem Kind private Informationen zukommen lassen wollen (Sportverein, Musikschule, Arztbesuch etc.), nehmen Sie bitte direkt mit Ihrem Kind Kontakt auf und sehen Sie bitte von Anrufen beim Sekretariat ab.
- Ab- und An- und Krankmeldungen für die Übermittagsbetreuung und „Meridie e.v.“ erfolgen ausschließlich über die Telefonnummer von Frau Kijas: 0172 – 483 0972
- Kontakt-Telefonnummern von Eltern müssen im Schulplaner stehen. Dies ist sehr wichtig, damit SchülerInnen Ihre Eltern im Notfall schnell anrufen können.
- SchülerInnen sollen weiterhin mehrere Masken zur Schule mitbringen. Der Notfall-Vorrat der Schule ist bereits jetzt fast aufgebraucht.
Falls SuS mit Vorerkrankungen oder vorerkrankten Angehörigen Distanzunterricht beantragen möchten….
… genehmigt die Schulleitung lt. Verordnung vom 01.08. 2020 den Distanzunterricht und richtet ihn ein. Bitte verwenden Sie hierzu das angehängte Dokument und beachten Sie die Bearbeitungshinweise. Herzliche Grüße
Hier geht es zum Schreiben der Schulleitung als Download.
Schema zum Verhalten im Krankheitsfall
