
Liebe Schulfamilie, wir bitten um Beachtung der Mitteilung seitens der Bezirkregierung zum CORONAVIRUS. Vielen Dank!
Fünfte Mitteilung der Schulleitung zur Corona-Lage an die Elternschaft des Görres-Gymnasiums (gem. der Schulmail des MSB vom 13.03.2020, 13:33h)
1. RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden ab einschließlich 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.(…)
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
2. NOT-BETREUUNGSANGEBOT
Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, können insbesondere die Kinder aus den Klassen 5 und 6 während der Unterrichtszeit zur Betreuung in die Schule schicken. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.
3. DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN UND ERBRINGUNG VON LEISTUNGSNACHWEISEN ETC.
a) ZENTRALABITUR IN DER GYMNASIALEN OBERSTUFE UND AN BERUFLICHEN GYMNASIEN
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den
Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.
b) INFORMATIONEN ZU ANDEREN PRÜFUNGSFORMATEN
Weitere Informationen, u.a. zu zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE) sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.
Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.).
A. Kuhn (13.03.2020, 14:15h)
Vierte Information der Schulleitung zur Corona-Problematik
Liebe Angehörige des Görres-Gymnasiums,
die Corona-Situation hat sich seit Beginn dieser Woche nochmals verschärft. Es bedarf in unserer Schule vieler Entscheidungen, um einerseits der Verantwortung für die Gesundheit aller und andererseits dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Görres-Gymnasiums zugleich gerecht zu werden.
Als Richtschnur für diese Entscheidungen nehme ich das Statement unserer Bundeskanzlerin vom gestrigen Tage (11.03.2010)zur Corona-Lage: Es geht derzeit darum, die Zahl der Infektionen über einen längeren Zeitraum auf niedrigem Niveau zu halten und zu vermeiden, dass die Zahl der Infizierten so stark ansteigt, dass die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems nicht mehr ausreichen, um Erkrankte zu versorgen.
Dies sind wir aus Solidarität all denjenigen schuldig, die durch Alter oder Vorerkrankung geschwächt und daher bei einer Corona-Infektion besonders gefährdet sind. In dieser Haltung sehe ich einen engen Bezug zu unserem humanistischen Schulprofil.
Ich teile Ihnen in der folgenden Tabelle meine Entscheidungen zu außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen und Schulfahrten im Schuljahr 2020-2021bis Anfang Mai mit.
Mit Herzlichem Gruß,
A.Kuhn (12.03.2020, 11:30h)

Dritte Information der Schulleitung zur Corona-Problematik
Liebe Schulangehörige,
die aktuelle Corona-Situation entwickelt sich dynamisch. Sie erhalten daher von mir für den Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich Ergänzungen und Änderungen zu den bisherigen Regelungen mit. Im Übrigen behalten die in den ersten beiden Mitteilungen genannten Regelungen bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie aber stets für neue Informationen die Görres-Homepage und achten Sie auf Mitteilungen über den Mail-Verteiler.
1. Eine weitere Region wurde als Risikogebiet eingestuft
→ Südtirol/ Trentino, Autonome Provinz Bozen. Die bisher genannten Risikogebiete gelten weiterhin als solche.
2. Für Rückkehrer aus Risikogebieten
Nach Rückkehr aus einem der Risikogebiete sollen Schulangehörige bitte 14 Tage lang nicht die Schule betreten und möglichst zu Hause bleiben. Neu ist nun die Aufforderung, dass dies geschehen soll unabhängig davon, ob sich Symptome zeigen oder nicht. Wer gesund bleibt, kann nach 14 Tagen ohne weitere Maßnahmen die Schule wieder aufsuchen.
3. Bei Kontakt mit Infizierten
Wer einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatte, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, darf die Schule nicht mehr betreten und muss unverzüglich und unabhängig von Symptomen das für die Wohnadresse zuständige Gesundheitsamt kontaktieren über das Infotelefon zum Coronavirus 0211-8996090.
4. Für Familien mit Angehörigen, die die Schule nicht besuchen sollen
Wenn in einem Haushalt eine Person lebt, die die die Schule aus o.g. Gründen für zunächst 14 Tage nicht besuchen soll, bei der selbst aber keine Coronavirus-Infektion nachgewiesen ist, dürfen in der Zwischenzeit alle anderen Haushaltsmitglieder weiterhin ihre Schule besuchen.
Schließlich empfehle ich Ihnen die Lektüre weiterer Informationen:
https://www.mags.nrw/coronavirus
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Mit freundlichem Gruß
A.Kuhn (08.03.2020, 14:00h)
Was geschieht, wenn sich Schülerinnen oder Schüler in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben?
→ Nach Rückkehr bleiben diese Kinder bitte 14 Tage lang möglichst zu Hause .
→ Bei Krankheitszeichen kontaktieren diese bitte rasch einen Arzt telefonisch.
→ Wer gesund bleibt, kann nach 14 Tagen ohne weitere Maßnahmen wieder die Schule aufsuchen.
Welches sind Risikogebiete?
→ DüsseldorferInnen, die sich in den letzten 14 Tagen im Kreis Heinsberg aufgehalten haben und Luftwegsinfekt-Symptome bekommen, können auf Corona-Virus SARS – Co -V-2 getestet werden. Weiteres dazu steht in folgendem Abschnitt.
→ Als Risikogebiete gelten derzeit lt. Auskunft des Robert Koch-Institutes:
in
China: Provinz Hubei (inkl. Stadt
Wuhan)
Im Iran: Provinz
Ghom, Teheran
In Italien:
Region Emilia-Romagna, Region
Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region
Venetien.
In Südkorea: Provinz
Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
An wen kann ich mich bei Symptomen wenden und bei wem kann ich getestet werden?
→ In einer aktuellen Videobotschaft gibt hierüber Oberbürgermeister Geisel Auskunft
Wie verhalten sich Schulangehörige, wenn sie Kontakt zu einer/ einem Infizierten hatten?
→ In diesen Fall dürfen Schulangehörige die Schule NICHT betreten.
→ Bitte kontaktieren Sie unverzüglich und unabhängig von Symptomen das für Ihre Wohnadresse zuständige Gesundheitsamt.
Wie verhalte ich mich, wenn sich Schülerinnen oder Schüler in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem Corona-Virus-Fälle bekannt wurden?
→ Nach Rückkehr aus Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt die Schulpflicht, solange keine Symptome auftreten.
→ Bei Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemnot muss ein Arzt zunächst telefonisch kontaktiert werden.
→ Bis zur Klärung dürfen diese Personen die Schule nicht betreten.
Kuhn, 04.03. 2020 (19:45h)
In welchem Fall darf wer eine Schule schließen?
Die Gesundheitsbehörden haben gemäß §§ 28, 33 Infektionsschutzgesetz die Befugnis zur Schließung von Schulen.
Grundsätzlich können Schulleitungen Einzelpersonen vom Unterricht ausschließen, wenn eine Gesundheitsgefahr von ihnen ausgeht, oder die Schule schließen zur Abwehr erheblicher konkreter Gefahren.
Allerdings kommen in der gegenwärtigen Situation Schließungen von Schulen durch Schulleitungen nur ausnahmsweise in Betracht. Sie sollten nur angeordnet werden, wenn eine konkrete, durch Hinweise belegte Gefahr droht und das zuständige Gesundheitsamt zur Abstimmung geeigneter Maßnahmen nicht rechtzeitig erreichbar ist.
Darf mein Kind vorsorglich zu Hause bleiben?
Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit verhindert, den Unterricht zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern wie bisher die Schule.
Eltern treffen bitte, wenn irgend möglich, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nach Rücksprache mit einem Arzt.
Wie verhalte ich mich bei Auftreten von Krankheitssymptomen?
Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen alle Menschen, diezurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.
Welche vorbeugenden Maßnahmen kann ich treffen?
Das RKI hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Informationen für Fachleute, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit veröffentlicht.
Grundsätzlich verweise ich noch einmal auf die Informationsangebote des RKI und der Gesundheitsbehörden.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
In der Schule sind Hinweise zur Husten- und Nies-Etiquette ausgehängt.
Wie geht es weiter?
In der gegenwärtigen Situation gebe ich für unsere Schule die Devise aus: „Vorsicht – aber keine Panik!“
Ich rate allen Schulangehörigen zu achtsamem Umgang mit der eigenen Gesundheit und derjenigen der Mitmenschen und verweise auf die Regeln zum Händewaschen und auf die Husten-/ Nies-Etiquette.
Ich stehe in ständigem Kontakt mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Das NRW Gesundheitsministerium steht in ständigem Kontakt zur Bundesebene und orientiert sich an den Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).
Wenn sich die Situation ändern sollte, werde ich Sie über den Email-Verteiler über den neuesten Stand informieren
Kuhn, 28.02.2020, 07:45h Görres-Gymnasium, Düsseldorf