
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ich wurde auf die Frage angesprochen, inwieweit Schüler*innen verpflichtet sind, in Quarantäne/ Isolation am Distanzunterricht teilzunehmen. Da Distanzunterricht dem Präsenzunterricht rechtlich gleichgestellt ist, schaffe ich in dieser wichtigen Frage mit dem unten gegebenen PDF für Klarheit:
Bitte beachten Sie die folgenden für Sie bzw. euch relevanten Punkte:
1. Schüler*innen, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet.
2. Schüler*innen, die positiv getestet wurden, sind grundsätzlich vom Distanzunterricht befreit. Schüler*innen, die dies ausdrücklich wünschen, werden von Lehrkräften auf Distanz unterichtet.
Diese Regelungen wurden auf der Schulpflegschaftssitzung vom 08.02. den Vorsitzenden ausführlich erläutert. Bei Rückfragen können Sie sich daher ggf. an diese wenden.